statt



Bismarck und die Ausgleichsfläche am Holzhof Friedrichsruh

Die Einwohnerinitiative erfuhr aus der Zeitung, daß die in den Planungen zur Aufhebung des Bahnübergangs Friedrichsruh festgelegte Wald-Ausgleichsfläche am Holzhof von den Bismarcks jemand anderem zugesagt wurde, obwohl sie dem Planfeststellungsbeschluss nicht widersprochen haben.
Lesen Sie hierzu den Artikel aus der Bergedorfer Zeitung vom 29. Juni 2005:



Der Planfeststellungsbeschluss lag
vom 27. 2. bis 12. 3. 2004 im Rathaus Aumühle aus.
Hier können Sie ihn auch jetzt noch als PDF-Dateien downloaden:

Inhaltsverzeichnis

Teil A - Verfügender Teil (Seiten 1-14)

Teil B - Sachverhalt (Seiten 15-25)

Teil C - Begründung: Seiten 26-39

Teil C - Begründung: Seiten 40-50

Teil C - Begründung: Seiten 51-70

Teil C - Begründung: Seiten 71-86

Teil C - Begründung: Seiten 87-99

Teil C - Begründung: Seiten 100-112

Teil C und E - Begründung: Seiten 113-142

 

Übersicht:

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Planfeststellungsbeschluss

Aus dem Planfeststellungsbeschluss

Stellungnahme der Bürgerinitiative Friedrichsruhe statt Friedrichslaut

Niederschrift des Erörterungstermins von 22. Okt. 2003 (PDF-Datei 871 KB)

Einwendungen gegen das zweite Planfeststellungsverfahren (PDF-Datei 31 KB)

Lärmschutzinitiative Aumühle

MdB Thomas Sauer in Friedrichsruh

Bürgerinitiative Friedrichsruhe statt Friedrichslaut

Verkehrsminister Dr. Bernd Rohwer in Friedrichsruh


Die Einwohnerinitiative „Friedrichsruhe statt Friedrichslaut“ gibt es seit dem Jahre 2000, als die Bundesregierung den weiteren Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Berlin zur ICE-Strecke mit 230 km/h Höchstgeschwindigkeit beschloss. Gegen alle Widerstände haben wir die nötigen Unterschriften gesammelt, damit der erste Einwohnerantrag in der Gemeindevertretung Aumühle beraten wird. Wir haben von Anfang an darum gekämpft, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, durch unseren Ortsteil und die gesamte Region rollt. Wir haben schließlich im Planfeststellungsverfahren zur Aufhebung des Bahnübergangs als Alternative zur geplanten Straßenbrücke eine kombinierte Straßen- und Fußgängerunterführung vorgeschlagen.

Eine solche Lösung wurde bereits 1912 geplant. Schon damals waren die ständig geschlossenen Schranken ein Verkehrshindernis. Die heutige Landesstraße 208 war seinerzeit eine Kreisstraße und der Königliche Landrat wollte kein Geld zum Bau der Straßenunterführung geben. In den 30er Jahren wollte die Deutsche Reichsbahn alle Bahnübergänge im Sachsenwald schließen oder ersetzen, um mit Schnelltriebwagen wie dem „Fliegenden Hamburger“ noch kürzere Fahrzeiten zwischen Berlin und Hamburg zu erreichen. Für Friedrichsruh einigte man sich mit der Familie von Bismarck auf eine Lösung, die der Planung von 1912 entsprach. 1939 war endlich die Finanzierung gesichert, aber der Beginn des Zweiten Weltkrieges verhinderte den Bau. Anfang der 80er Jahre gab es erneut einen Anlauf zum Bau einer Straßenunterführung.

In einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die das Straßenbauamt Lübeck 1993 in Auftrag gegeben hatte, kam man zu dem Schluss, dass eine Lösung mit Straßenbrücke insgesamt die beste wäre. Die Gemeindevertretung forderte 1995 den damaligen Bürgermeister jedoch auf, sich für eine der untersuchten Tunnellösungen einzusetzen. Auch der Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege sagte in einem Abschlussgespräch zur UVS, dass jede Tunnellösung besser wäre als eine Brückenlösung. Der Bürgermeister tat jedoch nichts.

Bei der Variantenauswahl in der UVS wurde aber eine Trasse überhaupt nicht untersucht: die Lösung von 1912 und 1939. Wir haben diese Alternative abgeändert, weil man sich heute nicht mehr nach dem um 1910 gebauten und nach 1980 abgetragenen Bahnsteigtunnel richten muss. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schreibt dazu im Planfeststellungsbeschluss:
„Die Variante IVa (unser Vorschlag, d. Verf.) ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde eine interessante und bedenkenswerte Alternative zur geplanten Lösung (Variante VI - Straßenbrücke, d. Verf.). Daher hat die Planfeststellungsbehörde (EBA, d. Verf.) der Vorhabenträgerin (Deutsche Bahn, d. Verf.) ... eine genaue Prüfung der Variante IVa aufgegeben. Die Vorhabenträgerin hat detaillierte Ermittlungen zur Umweltverträglichkeit - einschließlich eines direkten Vergleichs mit Variante VI - und möglichen Entwurfsplanung der Variante erarbeitet.

Nach Prüfung aller Unterlagen kommt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die von der Vorhabenträgerin bevorzugte Variante VI zugelassen wird. Die Variante IVa ist in einer Abwägung aller Belange nicht günstiger als die Planung. Es wird daher weder der Antrag der Vorhabenträgerin abgelehnt noch auf eine Umplanung zugunsten der Variante IVa hingewirkt.

Tragende Gründe dieser Entscheidung sind das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Belange des Denkmalschutzes. Es erscheint der Planfeststellungsbehörde bei aller Optimierung der Variante IVa und allen Nachteilen der Variante VI nicht vertretbar, eine neue Straße in das Gebiet zwischen die Bahngleise, dem Empfangsgebäude, der davor liegenden parkähnlichen Anlage, dem Museum und der Schlossmauer zu legen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 9. Februar 2004 gefasst und danach versandt. Er ist sofort ausführbar. Rechtskräftig ist der Planfeststellungsbeschluss aber erst, wenn nicht binnen eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen geklagt wird. Wie wir erfahren haben, könnten betroffene Grundstückseigentümer und die Umweltverbände klagen, jedoch keine Mieter.

Im übrigen darf der Bahnübergang in Friedrichsruh nach einer Forderung des Kreises Herzoqtum Lauenburq, Fachdienst Katastrophenschutz, erst geschlossen werden, wenn die neue Straße fertig gestellt ist.

Reinhard Weule, Sprecher der Einwohnerinitiative „Friedrichsruhe statt Friedrichslaut"





Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 13. Februar 2004:

Variante IVa: kombinierte Straßen- und Fußgängerunterführung
Variante VI: Straßenbrücke
Planfeststellungsbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Vorhabenträgerin: Deutsche Bahn (DB)

Die Variante IVa ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde eine interessante und bedenkenswerte Alternative zur geplanten Lösung. Daher hat die Planfeststellungsbehörde die Vorhabenträgerin durch verfahrensleitende Verfügungen eine genaue Prüfung der Variante IVa aufgegeben. Die Vorhabenträgerin hat detaillierte Ermittlungen zur Umweltverträglichkeit - einschließlich eines direkten Vergleichs mit Variante VI - und möglichen Entwurfsplanung der Variante erarbeitet.

Nach Prüfung aller Unterlagen kommt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die von der Vorhabenträgerin bevorzugte Variante VI zugelassen wird. Die Variante IVa ist in einer Abwägung aller Belange nicht günstiger als die Planung. Es wird daher weder der Antrag der Vorhabenträgerin abgelehnt noch auf eine Umplanung zugunsten der Variante IVa hingewirkt.

Tragende Gründe dieser Entscheidung sind das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Belange des Denkmalschutzes. Es erscheint der Planfeststellungsbehörde bei aller Optimierung der Variante IVa und allen Nachteilen der Variante VI nicht vertretbar, eine neue Straße in das Gebiet zwischen die Bahngleise, dem Empfangsgebäude, der davor liegenden parkähnlichen Anlage, dem Museum und der Schlossmauer zu legen.

Der Kreis Herzoqtum Lauenburg, Fachdienst Katastrophenschutz, fordert in seiner Stellungnahme vom 16.09.2002, dass eine jederzeitige Querung der Gleise möglich sein müsse, also zuerst die L 208 neu angelegt werde, ehe der Bahnübergang geschlossen werde.

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 15.01.2003 zugesagt, dass erst die Straßenüberführung und die Straße fertig gestellt würden, ehe der Bahnübergang geschlossen werde.





Stellungnahme zu den Planentwürfen Variante IVa des Vorhabensträger

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein

Mercatorstraße 9

24106 Kiel

 

Eisenbahnbundesamt

Außenstelle Hamburg/Schwerin

Hachmannplatz 16

20099 Hamburg

 

24. November 2003

 

Planfeststellung nach § 18 und 20 AEG für die Beseitigung des Bahnübergangs "Friedrichsruh /  L 208" auf der Strecke Hamburg - Berlin (2. Ausbaustufe)

hier: Stellungnahme zu den Planentwürfen Variante IVa des Vorhabensträger

(Aktenzeichen: LS 165-622.141-4.4-259,735)

 

 

Die Einwohnerinitiative hatte sich an eine Planung angelehnt, die bereits 1912 von der Familie von Bismarck in Auftrag gegeben wurde, in den 1930er Jahren von der Deutschen Reichsbahn in Abstimmung mit der Familie von Bismarck weiter verfolgt wurde und 1939 vor der Ausführung stand. Der Beginn des II. Weltkrieges verhinderte die Ausführung des Vorhabens.

 

Wir haben die Entwurfspläne des Vorhabenträgers zur Variante IVa mit einer Eisenbahnüberführung (EÜ) an der gleichen Bahnstrecke im Bahn-km 264,100 verglichen (EÜ Wohltorf - Eichenallee). Dort wird eine viergleisige Eisenbahnstrecke (S-Bahn und Fernbahn) über eine Kreisstraße überführt. Die lichte Weite der EÜ beträgt 11,90 m (Straßenbreite 7,70 m mit Notgehsteig, Fuß- und Radweg als "Rettungsweg" mit 3,50 m Breite sowie zusätzlicher Trennwand zwischen Fuß- und Radweg wegen unterschiedlicher Höhe von Straße bzw. Fuß- und Radweg). Dort  wurde die Sohle des Troges mit einer Stärke von 1,00 m gebaut, während in Friedrichsruh eine andere Sohlenstärke als notwendig erachtet wird. Möglicherweise konnte in Wohltorf die Sohle mit dieser Stärke gebaut werden, weil der Fuß- und Radweg eine Durchfahrthöhe von 2,50 m hat und die Differenz zwischen Trogsohle und dem Wegbelag durch eine Kiesschicht ausgeglichen wurde. Das Gewicht dieser Kiesschicht wirkt dem Auftrieb durch das Grundwasser entgegen. Für Friedrichsruh ist eine solche Lösung ebenfalls vorzusehen.

 

Die Einwohnerinitiative ist davon ausgegangen, dass, wie in Wohltorf, die Differenz zwischen Schienenoberkante (SO) und Straßenoberkante bei einer Durchfahrtshöhe von 4,70 m am tiefsten Punkt der Kreuzung Schiene/Straße 6,25 Meter betragen würden. Damit würde der tiefste Punkt der Straßengradiente in Friedrichsruh, bezogen auf die Oberkante Straße, bei 20,25 m über NN liegen. Die Höhe der Straßenoberkante über NN für die Auebrücke in Friedrichsruh ist in den Unterlagen des Landesvermessungsamtes mit 20,90 m über NN eingetragen. Nach den Planentwürfen des Vorhabensträgers wäre der Kreuzungspunkt Straße/Schiene mit 19,18 m über NN zu berechnen. Diese Abweichung von über einem Meter gegenüber dem Wohltorfer Bauwerk hat natürlich auch Auswirkungen auf die Anbindung der "Straße am Sägewerk", da nach unseren Berechnung dort kein Trog erforderlich ist.

 

Der Vorhabenträger hat die Straßentrasse mit der technisch möglichen und idealen maximalen Längsneigung von ca. 5,2 % berechnet. Eine maximale Steigung von 6 % bedeutet hingegen, dass sich sowohl die Länge des Troges als auch die Menge der zu bewegenden Erdmassen reduziert.

 

Die Anbindung der Variante IVa an die Straße "Am Museum"  im Bereich der "Holzhofkreuzung" wurde in den neuen Planungen des Vorhabensträgers anders berechnet, als in den Varianten IIIa und IV in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Eine Anbindung entsprechend Variante IV wäre Kosten sparend und passte sich mehr der Topographie an.

 

Die Deutsche Grundkarte 1:5000 stellt nicht nur einen falschen Verlauf des "Hohlweges" in Friedrichsruh dar, sondern ist auch im Bereich des aufgelassenen Weges, auf dem die Variante IVa verlaufen soll, keine verlässliche Grundlage. Die Berechnungen des Vorhabenträgers in Bezug auf die zu bewegende Erdmassen etc. sind daher mangelhaft. Eine Vermessung des betreffenden Abschnittes (evtl. Aufgabe des Landesvermessungsamtes) würde eine weitere Optimierung des Trassenverlaufes mit sich bringen.

 

Für den Haltepunkt Friedrichsruh wurde durch die Bahn-Tochter DB Station & Service zum Teil erheblicher Handlungsbedarf festgestellt. In den vergangenen 20 - 30 Jahren wurde durch die Bahn nur Rückbau betrieben. Aufgrund des rückläufigen Verkehrsaufkommens wurde der Güterverkehr eingestellt, der Bahnhof zum Haltepunkt, die Bahnsteigüberdachung, der Bahnsteigtunnel und auch die Bahnsteige abgerissen bzw. zurückgebaut. Selbst das heute denkmalgeschützte Empfangs­gebäude sollte abgerissen werden. Die jetzige Nutzung des Empfangsgebäudes als Sitz der Otto-von-Bismarck-Stiftung sowie die Ausweitung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) auf den gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg seit Dezember 2002 bedeuten auch eine Zunahme des Verkehrs­aufkommens in Friedrichsruh.

 

Der Hausbahnsteig in Richtung Hamburg begann früher (in Fahrtrichtung gesehen) am Bahn-km 259,665. Der Inselbahnsteig lag dem Hausbahnsteig gegenüber. Mit dem Abbruch des Bahnsteig­tunnels Anfang der 1980er wurde der Behelfsbahnsteig in Richtung Büchen am Bahnübergang gebaut und den Fahrgästen zugemutet, den Bahnübergang, der keinen getrennten Gehweg besitzt, als Zugang zum Bahnsteig zu benutzen.

 

Wir schlagen im Zusammenhang mit der notwendigen Umgestaltung in Friedrichsruh die Verlegung der Bahnsteige vor. Der Hausbahnsteig wird in Richtung Westen verlegt und wird Bestandteil der Wegeverbindung vom jetzigen Bahnübergang (und auch vom Schmetterlingsgarten) zur Otto-von-Bismarck-Stiftung. Auf dem verlegten Bahnsteig könnte dann endlich auch Ersatz für den vor einigen Jahren abgerissenen Unterstand geschaffen werden. Heute stehen die Reisenden vor dem restaurierten ehemaligen Empfangsgebäude im wahrsten Sinne des Wortes "im Regen"!

 

Der jetzige Bahnsteig in Richtung Büchen wird in Richtung Osten verlegt. Die dadurch freiwerdende Fläche kann als Parkfläche für Besucher von Friedrichsruh und als P+R-Parkplatz für Bahnreisende genutzt werden. Gegenwärtig gibt es keinen Parkplatz für Bahnreisende in Friedrichsruh und durch die Verlegung des L 208 fallen Privat-Parkplätze am Bismarck-Museum weg. Nach unseren Berechnungen würden mindestens 17 Stellplätze möglich sein.

 

Die Schulbus-HVV-Linie 433 verkehrt zwischen Aumühle und Kasseburg, die HVV-Buslinie 8817 zwischen Aumühle und Geesthacht. Seit Jahren gibt es Bestrebungen zur Einrichtung einer Busline zwischen Reinbek und Geesthacht über Aumühle. Aus diesem Grunde wurde bereits an der Bahnhofsnordseite in Aumühle im Zuge  L 314 vorsorglich ein Busbucht vorgesehen. Weiterhin ist es aus Eisenbahn-betrieblichen Gründen notwendig, Schienenersatzverkehr zwischen Aumühle und Schwarzenbek/Büchen einzurichten. (Letzteres ist nicht nur wegen der jetzigen Bauarbeiten an der Eisenbahnstrecke, sondern auch bei Sperrungen der Bahnstrecke wegen Unfällen o.ä. - z.B. wenn Wildschweine für Selbstmörder gehalten werden - notwendig.) Die Busse halten an der Holzhofkreuzung. Für die Buslinien, die weiter in Richtung Dassendorf/Schwarzenbek verkehren, wäre der Fußweg von der Holzhofkreuzung nach Friedrichsruh auf einem künftig beleuchteten Fußweg zumutbar. Empfehlenswert aufgrund der besseren Neigungsverhältnisse wäre ein Fußweg entlang der Variante IVa, wobei der Fuß- und Radweg nur im Bereich des Troges unmittelbar neben der Straße geführt werden müßte.

 

Im Verlaufe der UVS wurde vom Landesamt für Denkmalpflege geäußert, dass für Friedrichsruh eine Straßenunterführung einer Straßenüberführung vorzuziehen wäre. Sicher wäre es aus gestalterischen Gründen besser, den nördlichen Teil des Troges bei der Variante IVa zu "deckeln". Aus  Kosten­gründen könnte man jedoch den Trog mit einem "Gitter" optisch so gestalten, dass eine "Grabenwirkung" vermieden wird. Die "Friedrichsruher Lösung" ist vielleicht mehr eine gestalterische denn eine ingenieurtechnische Lösung, die der Hinzuziehung eines Architekten bedarf.

 

Seit 1951 wird die Erhebung "Schneckenberg" als Hügelgrab bezeichnet, obwohl nicht erwiesen ist, ob es sich dabei tatsächlich um einen Grabhügel handelt. Nach Sichtung der Unterlagen im Verlaufe des Planfeststellungsverfahrens "Aufhebung Bahnübergang Friedrichsruh" hat sich die Vermutung erhärtet, dass der Schneckenberg als "Aussichtsberg" während der Arbeiten für die Eisenbahn­strecke Hamburg - Berlin um 1846 aufgeschüttet wurde.

 

Um Verwechslungen (Variante I, III, IV, VI, IVa) zu vermeiden, schlagen wir für unsere künftige Straßenführung der L 208 im Verlauf der Variante IVa den Straßennamen "Am Schneckenberg" vor. Er stünde im Einklang mit den Friedrichsruher Straßennamen "Am Museum", "Am Bahnhof", "Am Sägewerk", "Am Schlossteich".

 

Uns ist nicht erklärlich, dass es nicht kulturpolitische Möglichkeiten gibt, die "Kulturlandschaft Friedrichsruh" zu erhalten. Verständlich ist, dass der Vorhabensträger den rechtlichen Rahmen einhalten muss. In Friedrichsruh gilt es jedoch, Geschichte zu bewahren. Es kann nach unserer Ansicht nicht Sinn und Zweck sein, ohne Rücksicht auf Verluste einen Ort zu opfern, der kultur- und verkehrspolitisch für Deutschland bedeutsam war und ist. Der Fliegende Hamburger und der Kruckenberg'sche "Schienenzeppelin" fuhren durch Friedrichsruh, als Friedrichsruh auch für die Eisenbahn noch bedeutsam war. Heute soll dieser Ort nur noch schnell "durchfahren" werden - von Autos und Eisenbahnzügen. Das widerspricht jedoch allen bundespolitischen Verkehrsmaßnahmen, nach denen Ortsdurchfahrten eine Entlastung, aber keine Belastung nach sich ziehen dürften. Wir verstehen es darum nicht, dass es keine Möglichkeit gibt, den Durchgangsverkehr auf der Straße auf den heutigen Stand zu halten. Das beinhaltet die jetzigen Beschränkungen auf 16 t Gesamtgewicht und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Wir haben in der Vergangenheit bereits Ortstermine vorgeschlagen und durchgeführt. Bevor es zu einem Planfeststellungsbeschluss kommt, sollte nach unserer Auffassung ein gemeinsamer Ortstermin möglich sein, um nicht nur nach vielleicht unzulänglichen Planunterlagen zu entscheiden und hinterher die Gerichte zu bemühen.

Reinhard Weule

Sprecher der Einwohnerinitiative





Thomas Sauer (SPD) sagte Bürgerinitiative zu, dass er sich für den Tunnel in Höhe der Schranke einsetzt. Von Wolf Gütschow

Aumühle (gü). Zeichnungen lagen bereits vor - doch erst ein Modell, das Reinhard Weule von der Bürgerinitiative anfertigte, lässt erahnen, wie stark ein Brückenbau in die Landschaft des Sachsenwaldes eingreifen wird. Weule informierte den SPD-Bundestagsabgeordneten Thomas Sauer, dass die Landstraße, die bisher über die Schranke geführt wird, künftig auf eine neue Brücke verlagert werden soll. Sauer sagte zu, dass er bei Bund, Land und Bahn zusätzlich für den Bau eines Fußgänger- und Radfahrertunnels in Höhe der Schranke kämpfen werde. Von seinem Mitbewerber zur Bundestagswahl, Carl Eduard Graf von Bismarck (CDU), kam der Aufruf, dass Sauer, Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) und er gemeinsam für eine Lösung kämpfen sollten.

Je drängender die Entscheidung wird, desto intensiver die Gespräche. Nach Carl-Eduard Graf Bismarck (CDU) und Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) sicherte jetzt auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Sauer der Bevölkerung von Friedrichsruh seine Unterstützung bei ihren Forderungen zur Bahnüberquerung zu. Ganz neu aber ist ein Vorstoß von Bismarcks: Er regt ein gemeinsames Vorgehen an. Thomas Sauer wurde bei seinem Besuch von Reinhard Weule begrüsst, Sprecher der Bürgerinitiative "Friedrichsruhe statt Friedrichslaut". Weule hatte ein Modell angefertigt, anhand dessen die Auswirkungen des geplanten Brückenbaus deutlich werden. Er wies Sauer besonders auf die etwa 30 Meter hohe Rampe hin, die auf der Nordseite der Bahn errichtet werden müsse, um eine Brücke über die Bahn schlagen zu können. Damit würde diese Rampe, die etwa 500 Meter östlich des Bahnhofs liegen soll, sämtliche Häuser in der Gemeinde überragen. Sauer dämpfte Hoffnungen, statt der Brücke doch noch ein Tunnelbauwerk an der Stelle der jetzigen Schranke bauen zu können. Dazu fehle das Geld. Für einen Fußgänger- und Fahrradtunnel hingegen will er sich bei Bund, Land und Bahn einsetzen: "Diese Lösung halte ich für erforderlich, damit das Ensemble Friedrichsruh mit all seinen historischen Gebäuden erreichbar bleibt", sagte er.
Anregungen, den vor etwa zwanzig Jahren zugeschütteten Fußgängertunnel zwischen Bahnsteig 1 und 2 des Friedrichsruher Bahnhofs wieder zu öffnen, liefen ins Leere. Dr. Michael Epkenhans, Leiter der Bismarck-Stiftung, wies darauf hin, dass bei der Sanierung des Bahnhofsgebäudes auch der Tunnel geöffnet worden sei. Er befände sich in einem so verfallenen Zustand, dass eine Sanierung keinen Zweck habe.
Gern griffen jedoch Sauer und Vertreter der Gemeinde, wie Bürgermeister Dieter Giese und Forstamtsleiter Ruprecht von Hagen, einen Vorschlag des ortsansässigen Historikers Nikolaj Müller-Wusterwitz auf: Er regte an, nach der endgültigen Schließung des Bahnübergangs im Jahre 2004 die Teile der Schranke an ihrem Standort zu belassen - als Hinweis auf einen historischen Platz, an dem schon Kaiser Wilhelm Il. den Zug verlassen habe.
Um den Zusammenhalt des gesamten Friedrichsruher Ensembles ist auch Graf Bismarck bemüht. Er will mit Sauer und Happach-Kasan "eine sachorientierte Lösung für die Menschen in Aumühle und Umgebung" anstreben, indem er ein gemeinsames Vorgehen der drei Bundestagskandidaten vorschlägt. "Die Frage des Bahnübergangs taugt nicht für einen parteipolitischen Streit", sagte er. Sauer und Happach-Kasan äußerten sich noch nicht dazu, wollen den Vorschlag aber prüfen.

Verkehrsminister Dr. Bernd Rohwer in Friedrichsruh

Minister Rohwer hat ein offenes Ohr für Bürgerinteressen

Die Aufhebung des Bahnübergangs in Friedrichsruh im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin bewegt nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Es geht darum, eine Lösung für die neue Bahnquerung in einer besonders schützenswerten Region zu finden, die möglichst allen Ansprüchen gerecht wird.
Auf Initiative von Reinhard Weule, Begründer der Einwohnerinitiative "Friedrichsruhe statt Friedrichslaut", kam der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Bernd Rohwer, zu einer Ortsbesichtigung nach Friedrichsruh.
Reinhard Weule schilderte dem Minister die Ansichten und Erwartungen der Anwohner zum Erhalt der Kulturlandschaft Friedrichsruh. Annette Lambrich, Vertreterin der "Lärmschutzinitiative Aumühle" und Dr. Joachim Krohn, Vertreter der Kröppelshagener Bürgerinitiative "Durchgangs- und Schwerlastverkehr raus aus den Gemeinden" machten deutlich, wie bereits jetzt die Anwohner unter dem ständig wachsenden Straßenverkehr leiden müssen. Der Aumühler Bürgermeister Dieter Giese (CDU) und die SPD-Gemeindevertreter appellierten an Minister Rohwer, sich dafür einzusetzen, dass die geplante und inzwischen vom Land aus Kostengründen gestrichene Fußgänger- und Radfahrerunterführung doch gebaut wird. Ein Umweg für Fußgänger und Radfahrer über die geplante Straßenbrücke ist wegen der Länge der Strecke und der Steigungen nicht zumutbar. Auf die sozialen Bindungen des Ortsteils Friedrichsruh zur Gemeinde Aumühle, die keinesfalls unterbrochen werden dürften, wies
Fraktionschef Axel Mylius hin.

Die Gemeindevertreter erklärten, dass die von den drei Fraktionen im März dieses Jahres einmütig beschlossene "kleine Tunnellösung" am ehesten die Forderungen nach Lärmschutz, Begrenzung des Lkw-Verkehrs und Erhalt des Ortsbildes von Friedrichsruh erfüllen würde.
Das Ziel, dem Minister die Brisanz der jetzigen Planung aufzuzeigen, wurde voll erreicht. Minister Rohwer wies darauf hin, dass die Abstimmungen mit der Region für einen gemeinsam tragbaren Kompromiss in Form einer "abgespeckten" Brückenlösung in der Baulast der Region weit vorangekommen seien. Er sagte zu, mit den zuständigen Mitarbeitern die Bedenken und Vorschläge bezüglich des Fußgänger- und Radwegtunnels erneut zu besprechen. Sein Fazit ließ erkennen, dass es noch Chancen gibt, die derzeitigen Planungen zu ändern.


statt

Einwohnerantrag gemäß § 16 f Gemeindeordnung:

Als Ersatz für den Bahnübergang in Friedrichsruh fordern wir eine Lösung, die den Interessen der von dieser Maßnahme betroffenen Einwohner entspricht ! Das heißt für uns konkret: Kein zusätzlicher Durchgangsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, durch unseren Ort! Keine Zerstörung des ortsbildprägenden Charakters von Friedrichsruh! Keine Gefährdung denkmalgeschützter Bausubstanz! Daher beantragen wir, über Alternativen zu der vom Straßenbauamt Lübeck geplanten Brückenlösung zu diskutieren und über deren Machbarkeit mit Bund, Land, Bahn und den betroffenen Nachbargemeinden zu verhandeln.

Begründung: Im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin soll bis Dezember 2004 der Bahnübergang in Friedrichsruh geschlossen werden. Als Ersatz plant das Straßenbauamt Lübeck eine Verlegung der Landesstraße und den Bau einer Straßenbrücke. Diese Straßenführung zerstört nicht nur den ortsbildprägenden Charakter von Friedrichsruh, sondern es ist auch zu befürchten, dass der Durchgangsverkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr, zunimmt. Aus diesem Grunde wurden Alternativen diskutiert. Von Vertretern des Landes- und des Bundesverkehrsministeriums sowie der umliegenden Gemeinden wurde die Bereitschaft erklärt, über die Finanzierung solcher Alternativen zu verhandeln. Leider hat die Gemeindevertretung Aumühle am 13. Dezember 2001 abgelehnt, solche Verhandlungen zu führen. Es wurde angegeben, dass eine der Alternativen die Gemeinde in ein unabsehbares finanzielles Risiko stürzen würde und ein Grundstückseigentümer gegen diese Alternative sein würde. Damit wurde gegen die Interessen der betroffenen Einwohner gehandelt.

Wir erwarten deshalb eine neue Beratung in der Gemeindevertretung mit dem Ziel, dem Bürgermeister Vorgaben zu Verhandlungen über Alternativen zu geben.

Vertreter:

Reinhard Weule, Am Bahnhof 5a, 21521 Friedrichsruh

Peter-Kurt Schüder, Kupfermühle, 21521 Friedrichsruh

Petra Carstensen, Kupfermühle, 21521 Friedrichsruh

Dieser Einwohnerantrag wurde bis zum 12. März von 217 Einwohnerinnen und Einwohnern aus Aumühle und Friedrichsruh (d.h. von mehr als den erforderlichen 5 % der Bevölkerung = 152) unterschrieben. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 21. März diesem Antrag stattgegeben. Jetzt wird über Alternativen zur Brücke verhandelt!

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